Arbeitsvisum

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Häufig gestellte Fragen

WICHTIGE AKTUALISIERUNG

Bestimmte Arbeitsvisum-Antragsteller können jetzt auf ein Interview verzichten

Aufgrund der Ermächtigung des Ministers können Konsularbeamte ab sofort bis zum 31. Dezember 2023 auf ein persönliches Gespräch mit Antragstellern der Kategorien H-1, H-3, H-4, non-blanket L, O, P und Q verzichten, denen zuvor ein Visum ausgestellt wurde und denen noch nie ein Visum verweigert wurde, es sei denn, die Verweigerung wurde nachträglich aufgehoben oder es wurde auf eine Untauglichkeit verzichtet. Antragsteller, die von der Befreiung profitieren können, sind:

  • Antragsteller, denen zuvor eine beliebige Visumsklasse erteilt wurde und denen noch nie ein Visum verweigert wurde, es sei denn, die Verweigerung wurde überwunden oder es wurde eine Befreiung von der Visumspflicht gewährt, und bei denen es keine Anzeichen für einen möglichen Visummissbrauch oder eine Unzulässigkeit gibt. Wurde beispielsweise einem Antragsteller zuvor die Erteilung eines Visums nach INA Section 214(b) verweigert, wird davon ausgegangen, dass er die vorherige Verweigerung nach 214(b) überwunden hat; und
  • Erstantragsteller, die Bürger oder Staatsangehörige von Ländern sind, die am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program, VWP) teilnehmen, die zuvor mit ESTA in die Vereinigten Staaten gereist sind, denen zuvor kein ESTA verweigert wurde und deren Visumantrag keine Untauglichkeit oder potenzielle Untauglichkeit aufweist.

Auf eine Befragung kann nicht verzichtet werden:

  • Wenn der Antragsteller seinen Antrag außerhalb des Landes seiner Staatsangehörigkeit oder seines gewöhnlichen Aufenthalts stellt;
  • Wenn dem Antragsteller schon einmal ein Visum verweigert wurde, es sei denn, die Verweigerung wurde überwunden oder es wurde eine Befreiung von der Visumspflicht oder der Untauglichkeit erreicht.

Überblick

Wenn Sie in den Vereinigten Staaten von Amerika vorübergehend als Nichteinwanderer gemäß dem US-Einwanderungsgesetz tätig sein möchten, benötigen Sie ein spezifisches Visum, je nach der Art der Tätigkeit, welche Sie ausüben möchten. Bei den meisten Kategorien für zeitlich befristete Arbeitnehmer muss Ihr potentieller Arbeitgeber oder Bevollmächtigter eine Petition einreichen, welche daraufhin von der amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) in den Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt werden muss, bevor Sie ein Arbeitsvisum beantragen können.

Sämtliche Antragsteller auf H, L, O, P und Q-Visa müssen über eine von USCIS genehmigte Petition verfügen. Diese Petition, Formular I-129, muss zunächst genehmigt werden, bevor Sie bei einer US-Botschaft bzw. einem US-Konsulat ein Arbeitsvisum beantragen können. Wenn Ihre Petition genehmigt wird, erhält Ihr Arbeitgeber oder Vertreter eine Benachrichtigung in Form des Formulars I-797 ("Notice of Action"), durch die Sie über die Genehmigung Ihrer Petition informiert werden. Sie werden im Rahmen Ihres Interviews von dem Konsularbeamten über die Genehmigung Ihrer Petition durch den Informationsdienst über Petitionen (Petition Information Management Service - PIMS) des Außenministeriums (Department of State) in Kenntnis gesetzt.

Sie müssen Ihre I-129-Belegnummer zu Ihrem Interview an der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat mitbringen, um die Genehmigung Ihrer Petition nachweisen zu können. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung einer Petition nicht automatisch die Ausstellung eines Visums zur Folge hat, wenn Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Visums gemäß US-Einwanderungsgesetz nicht erfüllen.

Visa-Beschreibungen und -Voraussetzungen

H-1B (Spezialberufe)

Ein H-1B-Visum wird benötigt, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um im Vorhinein vereinbarte Dienste im Rahmen eines Spezialberufs zu erbringen. Um sich für ein solches Visum zu qualifizieren, benötigen Sie einen Universitätsabschluss (Bachelor oder höher bzw. gleichwertige Abschlüsse) in jenem Spezialberuf, in dem Sie Arbeit suchen. USCIS wird daraufhin feststellen, ob Ihre Anstellung als Spezialberuf gesehen werden kann und ob Sie ausreichend qualifiziert sind, um diese Dienste zu erbringen. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Arbeitsverhältnisantrag ("Labor Condition Application") beim US-Arbeitsministerium (Department of Labor) zu stellen, in dem die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrages dargelegt werden.

H1-B1 Abkommen-basierte Temporäre Arbeitsvisa
Mit Chile und Singapur unterzeichnete Freihandelsabkommen ermöglichen qualifizierten Bürgern von Chile und Singapur unter bestimmten Voraussetzungen in den Vereinigten Staaten zeitlich befristet zu arbeiten. Nur chilenische Staatsbürger und Staatsbürger von Singapur können dieses Visum beantragen, wobei Ehepartner und Kinder auch Staatsbürger anderer Länder sein dürfen.

Bewerber für ein H-1B1 Visum sollten bereits ein Arbeitsangebot für ihren jeweiligen Arbeitsbereich von einem Arbeitgeber aus den USA vorliegen haben, jedoch muss der Arbeitgeber nicht das Antragsformular I-129, Petition for Nonimmigrant Worker einreichen. Dem Bewerber muss vor Visabeantragung kein Formblatt I-797 Notice of Approval vorliegen. Jedoch muss der Arbeitgeber, bevor der Visaantrag gestellt wird, beim Arbeitsministerium (Department of Labor) einen Antrag auf Ausstellung einer Foreign Labor Certification einreicht haben. Für weitere Informationen zum H-1B1 Visum, besuchen Sie bitte: https://travel.state.gov/content/visas/en/employment/temporary.html

H-2A (landwirtschaftliche Saisonkräfte)

Ein H-2A-Visum erlaubt es Arbeitgebern in den Vereinigten Staaten von Amerika, ausländische Arbeitskräfte in die Vereinigten Staaten zu bringen, um temporäre Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zu füllen, für die keine Arbeitskräfte aus den Vereinigten Staaten verfügbar sind. Eine Klassifizierung als H-2A-Nichteinwanderer erlaubt es Ihnen, in den Vereinigten Staaten von Amerika auf temporärer Basis Arbeiten oder Dienste in der Landwirtschaft durchzuführen bzw. anzubieten. Dazu muss ein Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder ein Verband landwirtschaftlicher Produzenten in den Vereinigten Staaten, der als gemeinsamer Arbeitgeber genannt ist) das Formular I-129 (Antrag auf Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums für Beschäftigte) für Sie einreichen.

H-2B-Visa (Fachkräfte und ungelernte Arbeiter)

Dieses Visum ist erforderlich, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um eine Arbeit durchzuführen, die temporärer oder saisonbedingter Natur ist, und für die ein Mangel an Arbeitskräften in den Vereinigten Staaten besteht. Dazu muss Ihr Arbeitgeber zunächst eine Zertifizierung durch das Arbeitsministerium (Department of Labor) einholen, durch die bestätigt wird, dass ein Mangel an Arbeitern in den Vereinigten Staaten besteht, die für die Art Beschäftigung, auf der Ihre Petition basiert, in Frage kommen.

H-3 (Auszubildende)

Ein H-3-Visum ist dann erforderlich, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um von einem Arbeitgeber über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren in jedem beliebigen Beschäftigungsfeld außer der postakademischen Ausbildung eine berufliche Ausbildung erhalten. Sie können für diese Ausbildung bezahlt werden, und praktische Arbeit ist erlaubt. Diese Ausbildung darf nicht für Beschäftigungen in der Produktion verwendet werden, und darf in Ihrem Heimatland nicht zur Verfügung stehen.

H-4 (Angehörige)

Wenn Sie selbst Inhaber eines gültigen H-Visums sind, ist es für Ihren Ehepartner bzw. Ihre ledigen Kinder (unter 21 Jahren) möglich, ein H-4-Visum zu erhalten, um Sie auf Ihrer Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika zu begleiten. Diese sind jedoch nicht dazu berechtigt, in den Vereinigten Staaten von Amerika zu arbeiten.

L-1 (Firmeninterne Versetzung von Angestellten)

Ein L-1-Visum ist erforderlich, wenn Sie ein Angestellter eines internationalen Unternehmens sind, und vorübergehend in ein Mutterunternehmen, ein firmen-verbundenes Unternehmen oder ein Tochterunternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika versetzt werden. Dabei kann es sich entweder um eine Organisation in den Vereinigten Staaten von Amerika oder im Ausland handeln. Um sich für ein L-1-Visum zu qualifizieren, müssen Sie eine Position innerhalb der Geschäftsführung oder auf Management-Ebene bekleiden, oder über spezielle Kenntnisse verfügen, oder versetzt werden, um innerhalb des Unternehmens in den Vereinigten Staaten von Amerika auf einer dieser Ebenen tätig zu sein, wobei es sich nicht notwendigerweise um dieselbe Position handeln muss, die Sie vorher innehatten. Außerdem müssen Sie innerhalb des internationalen Unternehmens innerhalb der drei Jahre vor der Beantragung Ihres Visums mindestens ein Jahr lang durchgehend außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika beschäftigt gewesen sein. Sie sind erst dann dazu berechtigt, ein L-1-Visum zu beantragen, nachdem Ihr Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder ein verbundenes Unternehmen von USCIS eine genehmigte Petition erhalten hat, entweder auf pauschaler oder individueller Basis.

L-2 (Angehörige)

Wenn Sie selbst Inhaber eines gültigen L-Visums sind, können Ihr Ehepartner bzw. Ihre ledigen Kinder (unter 21 Jahren) dieses derivative Visum erhalten. Aufgrund einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung ist Ihr Ehepartner auch dazu berechtigt, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Dazu muss Ihr Ehepartner mit einem eigenen L-2-Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, und dann das ausgefüllte Formular I-765 (bei USCIS erhältlich) einreichen, und die entsprechende Antragsgebühr bezahlen. Ihre Kinder sind jedoch nicht dazu berechtigt, in den Vereinigten Staaten von Amerika zu arbeiten.

O

O-Visa werden für Personen ausgestellt, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Erziehung und Bildung, Wirtschaft oder Sport verfügen oder außergewöhnliche Leistungen in den Bereichen Film und Fernsehen erbracht haben; diese Art Visum kann auch für Assistenten solcher Personen ausgestellt werden.

P (Künstler, Unterhalter)

P-Visa werden für bestimmte Sportler, Unterhalter und Künstler sowie deren Assistenten ausgestellt, die zum Zwecke einer Darbietung in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen.

Q

Ein Q-Visum ist dann erforderlich, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm zum Zwecke des praktischen Trainings, der Berufstätigkeit oder der Vermittlung von Geschichte, Kultur und Tradition Ihres Heimatlandes einreisen. Dazu muss von dem Sponsor des Programms eine Petition für Sie eingereicht und von USCIS genehmigt werden.

Antragsfristen

Die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat kann Ihren Antrag auf H, L, O, P oder Q-Visa bis zu 90 Tage vor dem Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses bearbeiten, der auf Ihrem I-797 vermerkt ist. Beachten Sie jedoch, dass Sie aufgrund der Bestimmungen der amerikanischen Regierung frühestens 10 Tage vor dem genehmigten Zeitraum, der auf Ihrem I-797 vermerkt ist, in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen dürfen.

Unterlagen zur Antragsstellung

Wenn Sie ein H, L, O, P oder Q-Visum beantragen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Ein Formular zur Antragsstellung auf ein Nichteinwanderungsvisum (DS-160). Besuchen Sie die DS-160-Webseite für nähere Informationen über DS-160.
  • Einen gültigen Reisepass für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten nach dem Ende Ihres geplanten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten (außer bei Ausnahmen durch länderspezifische Abkommen). Wenn in Ihrem Reisepass mehrere Personen enthalten sind, muss dennoch jede einzelne Person, die ein Visum beantragen möchte, einen separaten Antrag stellen.
  • Ein Foto mit dem Abmessungen 5 x 5 cm, das in den vergangenen sechs Monaten aufgenommen wurde. Diese Webseite enthält nähere Informationen über das geeignete Format für Fotos.
  • Diese Webseite enthält nähere Informationen über die Zahlung dieser Gebühr. Wenn ein Visum ausgestellt wird, kann in manchen Fällen, je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, auch eine zusätzliche Gegenseitigkeitsgebühr (Reciprocity Fee)fällig werden. Auf der Internetseite des Außenministeriums (Department of State) können Sie herausfinden, ob Sie zur Zahlung einer Gegenseitigkeitsgebühr verpflichtet sind, und wenn ja, wie hoch diese ist.
  • Wenn Sie ein L-1-Antragsteller sind und in einer Pauschalpetition enthalten sind, müssen Sie die Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung bezahlen. (Nähere Informationen hier.)
  • Die auf Ihrer genehmigten I-129-Petition vermerkte Belegnummer. Eine Kopie des I-797 ist für das Interview nicht erforderlich.

Abgesehen von diesen Antragsunterlagen müssen Sie auch ein Interviewterminschreiben vorlegen, durch das bestätigt wird, dass Sie den Termin über diesen Service vereinbart haben. Sie dürfen auch sämtliche unterstützenden Dokumente vorlegen, die Ihrer Meinung nach nützliche Informationen für den Konsularbeamten enthalten.

Vorgehensweise zur Antragsstellung

Schritt 1

Füllen Sie das Formular für elektronischen Antrag auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160) aus.

Schritt 2

Zahlen Sie die Antragsgebühr.

Schritt 3

Vereinbaren Sie Ihren Termin auf dieser Webseite. Dazu benötigen Sie folgende Informationen:

  • Ihre Reisepassnummer
  • Ihres CGI-Referenznummer. Klicken Sie hier, wenn Sie beim Auffinden dieser Nummer Hilfe benötigen
  • Der zehnstellige (10) Strichcode auf der DS-160-Bestätigungsseite
Schritt 4

Finden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Interviews bei der Botschaft bzw. dem Konsulat ein. Sie müssen eine gedruckte Kopie Ihres Terminbestätigungsschreibens, Ihre DS-160-Bestätigungsseite, ein in den letzten sechs Monaten aufgenommenes Foto sowie Ihren aktuellen und alle vorherigen Reisepässe mitnehmen. Alle Anträge, bei denen ein oder mehrere dieser Elemente fehlen, werden abgelehnt.

Unterstützende Dokumente

Abgesehen von diesen Antragselementen müssen Sie auch ein Interviewterminschreiben vorlegen, durch das bestätigt wird, dass Sie den Termin über diesen Service vereinbart haben. Sie dürfen auch sämtliche unterstützenden Dokumente vorlegen, die Ihrer Meinung nach nützliche Informationen für den Konsularbeamten enthalten.

Achtung: Legen Sie auf keinen Fall falsche Dokumente vor. Bei Betrug oder Täuschung kann es vorkommen, dass Ihnen ein Visum dauerhaft verweigert wird. Wenn Sie sich Sorgen bezüglich der Vertraulichkeit Ihrer Dokumente machen, haben Sie die Möglichkeit, diese in einem versiegelten Umschlag bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat vorzulegen. Die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat wird Ihre Informationen nicht an Dritte weitergeben und die Vertraulichkeit der Informationen respektieren.

Konsularbeamten bewerten jeden Antrag als Einzelfall und ziehen professionelle, soziale, kulturelle und viele anderen Faktoren in Betracht, wenn Sie Ihre Entscheidung treffen. Konsularbeamten können Ihre spezifischen Absichten, Ihre familiäre Situation sowie Ihre langfristigen Pläne und Perspektiven innerhalb Ihres Landes des Wohnsitzes untersuchen. Jeder Fall wird individuell beurteilt und sämtliche gesetzlich erlaubten Überlegungen werden darauf angewendet.

Wenn Sie zum ersten Mal einen Visumantrag stellen, können Sie das Verfahren beschleunigen, indem Sie folgende Dokumente zum Interview mitnehmen.

  • Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikationen, inkl. Universitätszeugnisse.
  • Originalschreiben Ihres aktuellen sowie Ihrer früheren Arbeitgeber, mit detaillierter Beschreibung Ihrer Position sowie der Projekte, an denen Sie mitgearbeitet haben, sowie des Zeitraums Ihrer Arbeit.
  • Wenn Sie derzeit berufstätig und Inhaber des Status H-1B sind, reichen Sie bitte Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen für das laufende Kalenderjahr ein, sowie Ihre Steuerbescheide (IRS-Formular 1040 und W-2) für alle Jahre, während denen Sie in den Vereinigten Staaten von Amerika angestellt waren. Sie sollten außerdem folgende Dokumente mitnehmen:
    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer aktuellen oder letzten Anstellung
    • Namen und aktuelle Telefonnummern der Personaldirektoren Ihrer aktuellen und früheren Arbeitsplätze
    • Ihren Lebenslauf

Angehörige

Ihre Angehörigen müssen alle für Nichteinwanderungsvisa erforderlichen Dokumente mitnehmen, und außerdem:

  • Ein Original des Ehezeugnisses (für Ihren Ehepartner) und/oder der Geburtsurkunde (bei ledigen Kindern unter 21), soweit zutreffend
  • Ein Schreiben von ihrem Arbeitgeber, durch das Ihre fortdauernde Anstellung bestätigt wird
  • Wenn Ihr Ehepartner derzeit mit einem H1-B-Visum in den Vereinigten Staaten von Amerika berufstätig ist, die entsprechenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (IRS-Formulare 1040 und W-2) für all jene Jahre, während deren Ihr Ehepartner mit einem H-1B-Visum in den Vereinigten Staaten von Amerika berufstätig war.

Weitere Informationen

Für nähere Informationen über H, L, O, P und Q-Visa, besuchen Sie die Webseite für Zeitarbeitskräfte des US-Außenministeriums (Department of State).