Gebühr für das Einwanderungsvisum

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Überblick

Antragsteller, die ihre Einwanderungsvisumgebühr an NVC bezahlt haben, müssen keine zusätzlichen Gebühren zahlen, es sei denn, der Antragsteller hat nur einen Teilbetrag an NVC gezahlt. Jeder, der einen Restbetrag der IV-Gebühren hat, wird während seines Visumgesprächs informiert.

Alle Gebühren für das Einwanderungsvisum sind in US-Dollar oder Euro zum Wechselkurs des Konsulats am Tag des Interviews des Antragstellers zu entrichten. Zahlungen können in bar (Dollar oder Euro) oder per Kreditkarte erfolgen: Visa, Master Card, American Express und Diners/Discover (Chip- und PIN-Kartentechnologie wird derzeit nicht von der Konsulatskasse unterstützt. Wenn Ihre Bank dies verlangt , müssen Sie für Ihre konsularischen Dienstleistungen Bargeld mitbringen). Persönliche Schecks oder EC-Karten werden nicht akzeptiert. Eine Kombination aus US-Dollar und Euro wird nicht akzeptiert.

Zu Ihrer Information: Gebühren, die an die US-amerikanische Staatsbürgerschaft und Einwanderungsbehörde in Frankfurt gezahlt werden, um das Formular I-130 einzureichen, können nicht per Kreditkarte bezahlt werden.

Alle Verlobten/e (K1/K2) Visumantragsteller müssen eine nicht erstattungsfähige, nicht übertragbare Antragsgebühr für ein maschinenlesbares Visum (MRV) zahlen. Informationen zu verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten finden Sie found hier.

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