Boarding Foil - Verlorene oder gestohlene Green Cards

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Übersicht

Die U.S. Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) stellt Einwanderern mit einer legalen Aufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten unbefristete Aufenthaltskarten (I-551) aus. Unbefristete Aufenthaltskarten (allgemein bekannt als "Green Cards") können nur in den Vereinigten Staaten ausgestellt oder ersetzt werden und sind im Ausland nicht erhältlich.

Wenn ein Bewerber einen der folgenden Gegenstände hat, ist ein Boarding Foil nicht erforderlich:
Sie sollten Ihre Fluggesellschaft konsultieren, bevor Sie ein Boarding Foil beantragen (Ausfüllen eines I-131A Formulars und Zahlung der Gebühr).

  • Anordnung der U.S. Regierung (zivil oder militärisch), aus denen hervorgeht, dass die außerhalb der Vereinigten Staaten verbrachte Zeit für offizielle U.S. Regierungsgeschäfte verwendet wurde.
  • Eine abgelaufene unbefristete Aufenthaltskarte mit einer 10-Jahres Gültigkeit.
  • Eine abgelaufene unbefristete Aufenthaltskarte mit einer 2-Jahres Gültigkeit und ein Formular I-797 Notice of Action, aus dem hervorgeht, dass der Status verlängert wird

Hinweis: Wenn Sie eine abgelaufene Green Card mit einer 2-Jahres Gültigkeit UND ein Formular I-797, Notice of Action, haben, aus der hervorgeht, dass Sie ein Formular I-751 oder Formular I-829 eingereicht haben, um die Bedingungen für Ihren ständigen Wohnsatz aufzuheben, verlängert das Formular I-797 die Gültigkeit der Karte um einen bestimmten Zeitraum, in der Regel um ein Jahr.

  • eine gültige Wiedereinreisegenehmigung.

Wenn Sie Ihre Green Card in den Vereinigten Staaten gelassen haben, sollten Sie einen Freund oder Verwandten in den USA bitten, Ihnen die Karte zuzusenden.

Wenn Ihre Green Card verloren, gestohlen, oder zerstört wurde, können Sie für eine einmalige Einreise eine maximal 30 Tage gültiges "Boarding Foil" erhalten. Um ein "Boarding Foil" auszustellen, ist ein Gespräch mit einem Konsularbeamten erforderlich, um zu bestätigen, dass Sie einen rechtmäßigen ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.

Vorgehensweise zur Antragsstellung

Schritt 1: Bezahlen sie die I-131A Anmeldegebühr online. 

  • Bezahlen Sie die Anmeldegebühr mit einer Kredit- oder Debitkarte oder einem U.S. Bankkonto über das USCIS Online-Zahlungssystem ELIS. Lesen Sie unbedingt die Anweisungen, bevor Sie bezahlen, da die Gebühr unabhängig von der Entscheidung über den Antrag nicht zurückerstattet wird.
  • Sie müssen entweder eine gedruckte eMail-Quittung oder eine Bestätigungsseite mitbringen, wenn Sie persönlich erscheinen, um das Formular I-131A einzureichen. USCIS wird Antragstellern keine I-131A Gebührenrückerstattung gewähren, wenn eine Person ein SB-1 anstatt eines Boarding Foils hätte beantragen müssen.

Schritt 2: Termin vereinbaren.

Sie müssen einen Termin bei einer Konsularabteilung in Deutschland beantragen:

  • für die U.S. Botschaft Berlin, besuchen Sie bitte diese Website;
  • für das U.S. Generalkonsulat Frankfurt, besuchen Sie bitte diese Website;
  • für das U.S. Generalkonsulat München, besuchen Sie bitte diese Website.

Sie erhalten eine eMail mit der Bestätigung Ihres Termins. Hinweis: Boarding Foils werden nur während der normalen Geschäftszeiten bearbeitet. Wir bearbeiten keine Boarding Foil Anfragen an Wochenenden, außerhalb der Geschäftszeiten oder an US-amerikanischen oder deutschen Feiertagen

Für allgemeine Anfragen können Sie sich auch an die Abteilung für Einwanderungsvisa in Frankfurt hier wenden.

Schritt 3: Bringen Sie die folgenden Dokumente mit.

  • ein ausgefülltes Formular I-131A Seiten 1 - 3 (und Seiten 4-5 wenn zutreffend) 
  • Kopie des Zahlungsbelegs für das I-131A online, d. h. ein gedruckter eMail Beleg oder die Bestätigungsseite
  • Gültiger Reisepass
  • Ihre Flugtickets (das Ticket mit Ihrem letzten Abflugdatum aus den Vereinigten Staaten)
  • Nachweis Ihres Status als rechtmäßiger ständiger Einwohner in den USA (z.B. Reisepass mit dem Einreisestempel für die Vereinigten Staaten als rechtmäßiger ständiger Einwohner, Kopie der Green Card, fall vorhanden)
  • Nachweis, dass Sie sich in den letzten 12 Monaten in den USA aufgehalten haben
  • Polizeibericht, um zu beweisen, dass die Green Card verloren oder gestohlen wurde. Es ist eine detaillierte Erklärung erforderlich, wann und wem Sie den Verlust oder Diebstahl der Karte gemeldet haben, wenn kein Polizeibericht vorliegt
  • Ein Foto in US-Passgröße, dass innerhalb von 30 Tagen aufgenommen wurde. Hinweis: Bewerber dürfen auf den Fotos keine Brille tragen.

Die Bearbeitungszeit hängt von den Umständen Ihres Falls und der Menge der von Ihnen bereitgestellten Informationen und Beweise ab. Es dauert normalerweise 2-3 Werktage, um ein Boarding Foil auszustellen. 

Im Ausland geborenes Kind mit rechtmäßigem ständigem Wohnsitz

Gemäß den US-Einwanderungsbestimmungen benötigen Kinder, die die folgenden Kriterien erfüllen, kein Visum, um in die Vereinigten Staaten einzuwandern.

  • Das nach Erteilung eines Einwanderungsvisums im Ausland geborene Kind ist in Begleitung eines Elternteils in der Gültigkeit des elterlichen Einwanderungsvisums, oder
  • Das Kind, dass während des vorübergehenden Auslandsaufenthalts der Mutter mit ständigem Wohnsitz geboren wurde, vorausgesetzt dass:

a. die Aufnahme ist innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt; und

b. ein mitreisendes Elternteil stellt bei der ersten Rückkehr nach der Geburt des Kindes einen Wiederaufnahmeantrag.

Generell sollte das Kind folgende Informationen bzw. Unterlagen vorlegen, um eine Aufnahme zu beantragen.

  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument
  • Geburtsurkunde des Kindes, in der sowohl die Mutter als auch der Vater aufgeführt sind (eine englische Übersetzung, wenn das Originaldokument nicht auf Englisch ist)
  • Nachweis über den Daueraufenthaltsstatus der Eltern (eine gültige Daueraufenthaltskarte "Green Card" oder eine gültige Wiedereinreisegenehmigung)

Bezug:

8 CFR (Code of Federal Regulations of the United States of America), Section 211.1(b)(1):

(1) Eine Befreiung von dem Visum im Absatz (a) dieses Abschnitts wird ohne Gebühr und Antrag vom Distriktdirektor; gegen Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes gewährt, wenn ein Kind geboren wurde, nachdem ein Einwanderungsvisum für ein begleitendes Elternteil ausgestellt wurde, der eine Aufnahme während der Gültigkeit eines solchen Visums beantragt; oder ein Kind, das während des vorübergehenden Auslandsaufenthalts der Mutter geboren wurde, die einen rechtmäßigen Daueraufenthaltsstatus oder eine Staatsbürgerin der Vereinigten Staaten ist, sofern der Antrag des Kindes auf Aufnahme in den Vereinigten Staaten innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt gestellt wird, das Kind wird von einem Elternteil begleitet, das bei der ersten Rückkehr in die Vereinigten Staaten nach der Geburt des Kindes die Wiederaufnahme des ständigen Wohnsitzes beantragt, und der begleitende Elternteil in den Vereinigten Staaten zugelassen wird.