Visum für Haushaltsangestellte und persönliche Assistenten

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Überblick

Persönliche Assistenten oder Haushaltsangestellte, welche ihren Arbeitgeber in die Vereinigten Staaten von Amerika begleiten, erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen für B-1-Visa. Diese Kategorie beinhaltet, ist jedoch nicht beschränkt auf, Köche, Butler, Chauffeure, Zimmermädchen, Kammerdiener, Lakaien, Kindermädchen, Assistenten einer Mutter, Gärtner und bezahlte Begleiter.

Jene Personen, die mit einem ausländischen Diplomaten oder Regierungsbeamten zusammen reisen oder diesem nachfolgen, erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen für ein A-3- oder G-5-Visum, je nach Visa-Status ihres Arbeitgebers.

Voraussetzungen

Wenn Sie ein Haushaltsangestellter sind, und ein B-1-Visum beantragen möchten, müssen Sie zunächst nachweisen, dass:

  • der Zweck Ihrer Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika die Beschäftigung als Haushaltsangestellter ist
  • Sie nur über einen bestimmten, beschränkten Zeitraum in den Vereinigten Staaten von Amerika zu verweilen beabsichtigen
  • Ihr Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllt
  • Sie über überzeugende soziale und wirtschaftliche Bindungen im Ausland verfügen
  • Sie eine Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie andere Bindungen haben, welche garantieren, dass Sie nach Ende Ihres Vertrages wieder in das Land Ihres Wohnsitzes zurückkehren werden.

Begleitung eines Inhabers eines Nichteinwanderungsvisums

Wenn Sie ein Haushaltsangestellter sind, und einen Arbeitgeber begleiten oder mit diesem zusammentreffen möchten, der nicht US-Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis ist, und mit einem Nichteinwanderungsvisum der Kategorie Typ B, E, F, H, I, J, L, M, O, P, Q oder R in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen möchte oder sich bereits dort aufhält, dann können Sie möglicherweise ein B-1-Visum beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben mindestens ein Jahr Erfahrung als persönlicher Assistent oder Haushaltsangestellter, was durch Bestätigungen Ihrer früheren Arbeitgeber nachgewiesen werden muss
    • Sie waren bereits vor der Einreise Ihres Arbeitgebers in die Vereinigten Staaten von Amerika bei diesem mindestens ein Jahr lang beschäftigt, oder
    • Ihr Beschäftigungsverhältnis bestand direkt vor dem Visumantrag Ihres Arbeitgebers, und dieser ist in der Lage, nachzuweisen, dass er über mehrere Jahre vor der Antragstellung regelmäßig (entweder ganzjährig oder saisonbedingt) Haushaltshilfen beschäftigt hat
  • Sie werden keine andere Arbeit ausüben und kostenlose Unterkunft und Verpflegung sowie Flugkosten von Ihrem Arbeitgeber erhalten, gemäß den Bestimmungen Ihres Vertrages

Begleitung eines US-Staatsbürgers

a. Persönliche Angestellte oder Hausbedienstete, die vorübergehend einen Amerikanischen Staatsbürger und Arbeitgeber in die USA begleiten, vorausgesetzt, dass Sie den unten angegebenen Bedingungen erfüllen:

(1) Der/Die Bedienstete hat seinen/ihren Wohnsitz im Ausland und hat nicht vor, diesen aufzugeben;
(2) Der/Die ausländische Angestellte war bereits 6 Monate vor Eintritt des Arbeitgebers in die USA bei dem Arbeitgeber als Mitarbeiter oder im angestellten Dienstverhältnis tätig ODER der Arbeitgeber kann vorweisen, dass er während seines Auslandsaufenthaltes regelmäßig Hauspersonal angestellt hat, die eine vergleichbare Arbeit mit der des Antragstellers ausgeführt haben;
(3) Der/Die Angestellte kann mindestens 1 Jahr Erfahrung als Hausangestellte/persönliche Assistenz nachweisen, durch Vorlage von Zeugnissen anderer Arbeitgeber, die diese Arbeit bestätigen; und
(4) Der/Die Angestellte ist in Besitz eines gültigen Vertrages oder Kopie eines Vertrages, original unterschrieben von Angestelltem und Arbeitgeber, der bei Einreise in die USA am Einreisekontrollpunkt vorgezeigt werden kann.

b. Der Amerikanische Staatsbürger und Arbeitgeber fällt unter die Kategorie 'hoch mobil,' mit 2- oder mehrjährigem Turnus als Voraussetzung für den Arbeitseinsatz, wie durch das Arbeitgeber-Personalbüro bestätigt, und kehrt in die USA für einen Aufenthalt von maximal 6 Jahren zurück. Der Arbeitgeber ist der einzige Arbeitgeber für den bediensteten Antragsteller, und er stellt diesem eine kostenlose Unterbringung und Verpflegung sowie Hin- und Rückflug zur Verfügung, wie in den Anstellungsbedingungen des Vertrages festgehalten; und

c. Der notwendige Arbeitsvertrag wurde unterzeichnet und datiert von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und enthält eine Garantie des Arbeitgebers, zusätzlich zu der unter b. angeführten, dass der Arbeitnehmer einen Mindestlohn oder festgelegten Lohn, der höhere von beiden, für einen 8-Stunden-Arbeitstag erhält. Der Arbeitsvertrag muss außerdem alle anderen Nebenleistungen enthalten, so wie sie auf dem Amerikanischen Markt für inländische Angestellte üblich sind. Der Arbeitgeber gibt mindestens 2 Wochen vorher seine Absicht bekannt, das Arbeitsverhältnis zu beenden, und der Angestellte muss nicht mehr als 2 Wochen vorher ankündigen, dass er die Anstellung verlassen möchte..

Begleitung eines Inhabers einer Daueraufenthaltserlaubnis

Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis (Green Card) sind unter keinen Umständen dazu berechtigt, Ihre Haushaltsangestellten mit einem B-1-Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika zu bringen.

Vertragsbedingungen für Inhaber von B-1-Visa

Als Haushaltsangestellter, der ein B-1-Visum beantragt, müssen Sie einen von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag vorlegen, der folgendes beinhaltet:

  • Eine Beschreibung Ihrer Aufgaben in den Vereinigten Staaten
  • Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden
  • Die Anzahl der zulässigen Feiertage, Urlaubstage und Krankheitstage pro Jahr
  • Ihre regelmäßigen freien Tage pro Woche
  • Ihr Gehalt, welches nicht unter dem durchschnittlichen Lohn bzw. Mindestlohn pro Stunde gemäß Bundesgesetz oder Gesetz in dem Staat, in dem Sie während Ihrer gesamten Arbeitsstunden beschäftigt werden, (je nachdem, welcher höher ist) liegen darf. Erfahren Sie mehr über die Mindestlöhne der Vereinigten Staaten hier und über die aktuellen Durchschnittslöhne hier.
  • Eine Bestätigung darüber, dass Sie kostenlose Unterkunft und Verpflegung erhalten werden
  • Eine Bestätigung darüber, dass Ihr Arbeitgeber dafür sorgen wird, dass Sie nicht zu einer öffentlichen Belastung werden, während Sie für diesen tätig sind
  • Eine Bestätigung darüber, dass Sie keine andere Anstellung annehmen werden, während Sie für Ihren Arbeitgeber arbeiten
  • Eine Bestätigung darüber, dass Ihr Arbeitgeber nicht Ihren Reisepass einbehalten wird
  • Eine Bestätigung darüber, dass beide Parteien verstehen, dass von Ihnen nicht verlangt werden kann, sich auch nach Beendigung Ihrer Arbeitszeiten ohne Bezahlung an Ihrem Arbeitsplatz aufzuhalten
  • Eine Bestätigung darüber, dass Ihr Arbeitgeber Ihre anfänglichen Reisekosten für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika und daraufhin zu dem Ort Ihrer nächsten Anstellung durch den Arbeitgeber bzw. nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zurück in das Land Ihres normalen Wohnsitzes übernimmt.

Begleitung eines Inhabers eines Visums A-1, A-2 oder G-1 bis G-4 (Visa A-3 oder G-5)

Wenn Sie Assistent, Diener oder persönlicher Angestellter einer Person sind, die ein Visum der Kategorie A-1- oder A-2 bzw. G-1 bis G-4 besitzt, dann qualifizieren Sie sich für die entsprechende Klassifizierung A-3 bis G-5. Sie müssen nachweisen, dass Sie für diese Klassifizierung in Frage kommen (z.B. durch ein Empfehlungsschreiben eines früheren Arbeitgebers, Nachweis vorheriger Anstellung in diesem Bereich etc.). Die Konsularbeamten überprüfen den gesetzlichen Status des Arbeitgebers sowie die Absicht der beiden Parteien, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen (und dieses aufrecht zu erhalten). Abgesehen davon müssen Haushaltsangestellte von Diplomaten (A3) und Angestellte internationaler Organisationen (G5) zunächst bei dem Büro des Managementinformationssystems ausländischer Vertretungen (Office of Foreign Mission Management Information System - TOMIS) registriert werden, bevor Sie ein Visum beantragen können. Für Details zu der Registrierung bei TOMIS, kontaktieren Sie bitte das Büro für ausländische Vertretungen des US-Außenministeriums (Department of State).

Alle Antragsteller auf A-3 und G-5-Visa müssen von einem Konsularbeamten interviewt werden. Dabei müssen die normalen Antragsverfahren beachtet werden, mit einer Ausnahme: Antragsteller auf Visa A-3 und G-5 müssen keine Antragsgebühr entrichten und können Ihre Visumsanträge ohne Termin innerhalb unserer offiziellen bzw. diplomatischen Öffnungszeiten (an Werktagen von 14 bis 15 Uhr) einreichen.

Der Konsularbeamte muss überzeugt sein, dass das Gehalt, das von dem Antragsteller auf A-3 oder G-5-Visa verglichen mit den gängigen Beträgen im jeweiligen Berufsfeld fair und ausreichend ist, um sämtliche Bedenken auszuräumen, dass die betroffene Person zu einer öffentlichen Belastung werden könnte. In sämtlichen Anträgen auf solche Visa muss ein vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichneter Arbeitsvertrag enthalten sein.

Vertragsbedingungen für Inhaber von A-3/G-5-Visa

Als Haushaltsangestellter, der ein A-3- oder G-5-Visum beantragt, müssen Sie einen von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag vorlegen, der folgendes beinhaltet:

  • Eine Garantie darüber, dass Sie mindestens den bundesweiten oder bundesstaatlichen Mindestlohn erhalten (höherer Wert dient als Bezugswert). Erfahren Sie mehr über die Mindestlöhne der Vereinigten Staaten hier und über die aktuellen Durchschnittslöhne hier.
  • Eine Erklärung darüber, dass nach Ablauf der ersten 90 Tage Ihres Beschäftigungsverhältnisses alle Gehaltszahlungen entweder per Scheck oder durch elektronische Überweisung auf Ihr Bankkonto überwiesen werden. Weder der Arbeitgeber noch dessen Familienangehörige dürfen Zugriff auf Ihre Bankkonten haben.
  • Wenn es sich bei dem Arbeitgeber um einen ausländischen Diplomat handelt, erhalten mit diesem lebende Haushaltshilfen normalerweise kostenfreie Unterkunft und Verpflegung, zusätzlich zu ihrem Gehalt
  • Eine Bestätigung darüber, dass Sie keine andere Anstellung annehmen werden, während Sie für Ihren Arbeitgeber arbeiten
  • Eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers darüber, dass dieser Ihren Reisepass nicht einbehalten wird sowie eine Erklärung darüber, dass beide Parteien verstehen, dass von Ihnen nicht verlangt werden kann, nach Ihren Arbeitszeiten ohne Bezahlung an Ihrem Arbeitsplatz zu verweilen.

Dieser Vertrag ist ein grundlegender Teil des Prozesses, da er für Sie einen gesetzlichen Rahmen darstellt, innerhalb dessen Sie bestimmte Beschäftigungen annehmen bzw. Schutz bezüglich der Menschenrechte erhalten können. Ihr Arbeitgeber muss Ihre anfänglichen Reisekosten für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika und daraufhin zu dem Ort Ihrer nächsten Anstellung durch den Arbeitgeber bzw. nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zurück in das Land Ihres normalen Wohnsitzes übernehmen.

Antragselemente

Um auf B-1, A-3 oder G-5-Visum anzusuchen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Ein Formular zur Antragsstellung auf ein Nichteinwanderungsvisum (DS-160). Besuchen Sie die DS-160-Webseite für nähere Informationen über DS-160.
  • Einen gültigen Reisepass für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten nach dem Ende Ihres geplanten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten (außer bei Ausnahmen durch länderspezifische Abkommen). Wenn in Ihrem Reisepass mehrere Personen enthalten sind, muss dennoch jede einzelne Person, die ein Visum beantragen möchte, einen separaten Antrag stellen.
  • Ein Foto mit dem Abmessungen 5 x 5 cm, das in den vergangenen sechs Monaten aufgenommen wurde. Diese Webseite enthält nähere Informationen über das geeignete Format für Fotos.
  • Nur für Antragsteller auf B-1-Visa: Ein Beleg über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr für Nichteinwanderungsvisa-Anträge, in Ihrer lokalen Währung. Diese Webseite enthält nähere Informationen über die Zahlung dieser Gebühr. Wenn ein Visum ausgestellt wird, kann in manchen Fällen, je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, auch ein zusätzliches "Reciprocity Fee" fällig werden. Auf der Internetseite des Außenministeriums (Department of State) können Sie herausfinden, ob Sie zur Zahlung dieser Gebühr verpflichtet sind, und wenn ja, wie hoch diese ist.
  • Eine Kopie des Visums Ihres Arbeitgebers oder einer anderen Methode, die von diesem zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verwendet wird (Reisepass eines Landes, das an dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) teilnimmt, oder ein US-Reisepass)
  • Ein von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichneter Arbeitsvertrag, welcher die oben angegebenen Voraussetzungen erfüllt
  • Nur für Antragsteller auf A-3- und G-5-Visa: Eine Verbalnote, in der der Beschäftigungsstatus der Person, der Abreisetermin, der Zweck der Reise sowie die Länge des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika angegeben wird. Die Verbalnote muss den Namen des Angestellten sowie den Titel bzw. offiziellen Status des Arbeitgebers enthalten. Auch der Abreisetermin sowie der Zweck und die Länge des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika sollten darin vermerkt sein. Antragsteller auf A-3- und G-5-Visa müssen die Antragsgebühr nicht bezahlen.

Abgesehen von diesen Antragselementen müssen Sie auch ein Interviewterminschreiben vorlegen, durch das bestätigt wird, dass Sie den Termin über diesen Service (Außer Antragsteller auf Visa A-3 und G-5) vereinbart haben. Sie dürfen auch sämtliche unterstützenden Dokumente vorlegen, die Ihrer Meinung nach nützliche Informationen für den Konsularbeamten enthalten.

Vorgehensweise zur Antragsstellung

Schritt 1

Füllen Sie das Formular für elektronischen Antrag auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160)aus.

Schritt 2

Zahlen Sie die Antragsgebühr.

Schritt 3

Vereinbaren Sie Ihren Termin über diese Internetseite (außer Antragsteller auf Visa A-3 und G-5). Dazu benötigen Sie folgende Informationen:

  • Ihre Reisepassnummer
  • Ihres CGI-Referenznummer. Klicken Sie hier, wenn Sie beim Auffinden dieser Nummer Hilfe benötigen. – ausgenommen Antragsteller für A-3 und G-5
  • Der zehnstellige (10) Barcode auf der DS-160-Bestätigungsseite
Schritt 4

Finden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Interviews bei der Botschaft bzw. dem Konsulat ein. Sie müssen zu Ihrem Interview folgende Dokumente mitnehmen: eine Kopie Ihres Terminbestätigungsschreibens (außer Antragsteller auf Visa A-3 und G-5, welche Ihre Anträge innerhalb der diplomatischen bzw. offiziellen Öffnungszeiten einreichen können), die Bestätigungsseite DS-160, ein innerhalb der letzten sechs Monate gemachtes Foto sowie den Originalbeleg über die Zahlung der Antragsgebühr (außer Antragsteller auf Visa A-3 und G-5). Alle Anträge, bei denen ein oder mehrere dieser Elemente fehlen, werden abgelehnt.

Unterstützende Dokumente

Unterstützende Dokumente sind nur einer von vielen Faktoren, die von einem Konsularbeamten bei der Bewertung Ihres Interviews in Betracht gezogen werden. Konsularbeamten bewerten jeden Antrag als Einzelfall und ziehen professionelle, soziale, kulturelle und viele anderen Faktoren in Betracht, wenn Sie Ihre Entscheidung treffen. Konsularbeamten können Ihre spezifischen Absichten, Ihre familiäre Situation sowie Ihre langfristigen Pläne und Perspektiven innerhalb Ihres Landes des Wohnsitzes untersuchen. Jeder Fall wird individuell untersucht und sämtliche gesetzlich erlaubten Überlegungen werden darauf angewendet.

Achtung: Legen Sie auf keinen Fall gefälschte Dokumente vor. Bei Betrug oder Täuschung kann vorkommen, dass Ihnen ein Visum dauerhaft verweigert wird. Wenn Sie sich Sorgen bezüglich der Vertraulichkeit Ihrer Dokumente machen, haben Sie die Möglichkeit, diese in einem versiegelten Umschlag bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat vorzulegen. Die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat wird Ihre Informationen nicht an Dritte weitergeben und die Vertraulichkeit der Informationen respektieren.

Sie müssen die folgenden Dokumente zu Ihrem Interview mitnehmen:

  • Nachweis über die Fähigkeit Ihres Arbeitgebers, Ihnen den vereinbarten Lohn zu zahlen. Hinweis: Wenn Sie ein A-3- oder G-5-Visum beantragen, trifft dies nur dann zu, wenn Ihr Arbeitgeber den diplomatischen Rang eines Botschaftsrats oder niedriger innehat.
  • Nachweis, dass Sie sich nur vorübergehend in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten werden.
  • Besuchen Sie die Webseite des Außenministeriums (Department of State), um nähere Informationen zu erhalten.

Weitere Informationen

Für nähere Informationen über die Visa A-3, B-1 und G-5 besuchen Sie die Internetseite des Außenministeriums (Department of State).