Informationen für Einwanderungsvisa

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Überblick

In der Regel muss für eine Person, die beabsichtigt, in die Vereinigten Staaten von Amerika auszuwandern, zunächst eine entsprechende Petition von der Amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services - USCIS) genehmigt werden, bevor diese Person einen Antrag auf ein Einwanderungsvisum stellen kann. Diese Petition muss entweder von einem qualifizierten Verwandten oder einem potentiellen Arbeitgeber bei einem USCIS-Büro in den Vereinigten Staaten von Amerika eingereicht werden. Für nähere Informationen über die Einreichung von Petitionen auf Einwanderungsvisa siehe die USCIS-Internetseite. Eine Person, die über eine genehmigte Petition und ein Prioritätsdatum, das für die Bearbeitung fällig ist (soweit zutreffend), verfügt, ist dazu berechtigt, einen Antrag auf ein Einwanderungsvisum oder ein K-Nichteinwanderungsvisum zu stellen. Alle Anfragen zu Einwanderungsvisen sollten an berniv@state.gov weitergeleitet werden.

Einwanderungsvisa-Kategorien

Von der Familie gestützte Einwanderung
Durch Beschäftigung gestützte Einwanderung
Diversity Visa-Lotterie (Green Card-Lotterie)
K-Visum für Verlobte oder Ehepartner von US-Bürgern

Petitionen

Seit dem 15. August 2011 müssen Petitionssteller mit Wohnsitz in der Schweiz, wo USCIS über keinen öffentlichen Schalter verfügt, Ihre Formulare I-130 per Post an das USCIS-Postfach in Chicago senden. US-Botschaften bzw. US-Konsulate, die nicht über USCIS-Schalter verfügen, akzeptieren und bearbeiten Formulare I-130 nur in Ausnahmefällen (siehe unten). Sämtliche Formulare I-130, die an US-Botschaften in Ländern, in denen USCIS über keinen öffentlichen Schalter verfügt, vor dem 15. August 2011 eingereicht wurden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

USCIS-Postfachadressen in Chicago für normale Postsendungen:

USCIS P.O. Box 804625
Chicago, IL 60680-4107

USCIS-Postfachadressen in Chicago für Expressdienste und Zustellungen durch Botendienste:

USCIS Z.H.: I-130
131 South Dearborn-3rd Floor
Chicago, IL 60603-5517

Für nähere Informationen über das Einreichen des Formulars I-130 über das USCIS-Postfach in Chicago, besuchen Sie bitte die USCIS-Internetseite http://www.uscis.gov oder kontaktieren Sie USCIS in den Vereinigten Staaten von Amerika telefonisch unter 1-800-375-5283

USCIS-Einwanderungsgebühr

Ab 1. Februar 2013 müssen alle Personen, denen ausserhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ein Einwanderungsvisum ausgestellt wird, eine USCIS-Einwanderungsgebühr von 220 US-Dollar bezahlen, bevor Sie in die Vereinigten Staaten reisen. Nur Adoptionsbewerber, deren Kind(er) in die Vereinigten Staaten von Amerika einreist(einreisen), entweder gemäss des Waisenprozesses oder unter dem Haager Abkommen, bestimmte irakische oder afghanische Einwanderer, die von der US-Regierung angestellt wurden, zurückkehrende Wohnsitzinhaber und Inhaber von K-Visa sind von der neuen Gebühr befreit. Auf unten stehender USCIS-Internetseite können Sie nähere Informationen über diese neue Gebühr finden, inklusive Kontaktinformationen für USCIS. Falls Sie noch weitere Fragen haben: www.USCIS.gov/immigrantfee.

Sondereinreichung

Ab dem 15. August 2011 dürfen Antragsteller, welche der Meinung sind, dass Sie aufgrund Ihrer Situation für eine Ausnahmestellung qualifiziert sind, bei der Konsularabteilung auf die Einreichung Ihrer Anträge ansuchen. Jeder Antrag wird individuell geprüft.

Ein Antragsteller, der das Formular I-130 einreichen möchte, muss die Konsularabteilung kontaktieren und auf eine Ausnahmestellung ansuchen. Dabei müssen die besonderen Umstände des Antragstellers im Detail erklärt werden. Die Konsularabteilung übermittelt dieses Ansuchen auf Ausnahmestellung dann an die USCIS-Aussenstelle mit Gerichtsbarkeit über die US-Botschaft. USCIS wird daraufhin feststellen, ob der Fall tatsächlich aussergewöhnliche Umstände enthält, durch die eine Sondereinreichung gerechtfertigt wird. Die Art der "aussergewöhnlichen Umstände", die für dieses Verfahren gerechtfertigt sind, sind der USCIS-Internetseite zu entnehmen.

Visa für gleichgeschlechtliche Ehepartner (5. August 2013)

Ab sofort werden Visumsanträge von gleichgeschlechtlichen Ehepartnern von Konsularbeamten gleich wie jene von Ehepartnern unterschiedlichen Geschlechts behandelt. Die Gültigkeit einer Ehe zum Zwecke der Einwanderung hängt davon ab, ob diese Ehe dort, wo Sie vollzogen wurde, gesetzliche Gültigkeit hat, und nicht davon, ob sie am Wohnort des Paares gültig ist.

Gleichgeschlechtliche Ehepartner von US-Staatsangehörigen sowie Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis und deren Kinder können Einwanderungsvisa beantragen, nachdem eine I-130-Petition von USCIS genehmigt wurde. Gleichgeschlechtliche Ehepartner und Kinder gleichgeschlechtlicher Ehepaare kommen auch als Angehörige in auf Beschäftigung basierenden Kategorien und Kategorien mit Familienpräferenz in Frage. Gleichgeschlechtliche Partner von US-Staatsbürgern können auch Verlobtenvisa (K-1) beantragen, um in einem US-Bundesstaat, in dem die gleichgeschlechtliche Eheschliessung erlaubt ist, zu heiraten, nach Genehmigung einer I-129F-Petition durch USCIS. 

Für nähere Informationen bezüglich der Einreichung, siehe http://www.uscis.gov/portal/site/uscis.

Für nähere Informationen siehe: https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/immigrate/family-immigration/nonimmigrant-visa-for-a-fiance-k-1.html

Transportfolie für verlorene/gestohlene oder abgelaufene Daueraufenthaltskarte

Eine Daueraufenthaltskarte, üblicherweise als "Green Card" bezeichnet, dient zum Nachweis des Status als Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis, welche den dauerhaften Aufenthalt und die Arbeit in den Vereinigten Staaten von Amerika ermöglicht. Sie dient auch dem Nachweis der Registrierung eines Antragstellers gemäss den Einwanderungsgesetzen der Vereinigten Staaten. Die "Green Card" wird auch als "Formular I-551" bezeichnet.

Wenn die Karte eines Antragstellers verloren, gestohlen oder abgelaufen ist, kontaktieren Sie bitte die Botschaft, um eine Transportfolie zu erhalten.