221(g)-Dokumente einreichen

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Überblick

Möglicherweise erhalten Sie von der US-Botschaft das Schreiben 221(g), in dem Sie zur Einreichung ergänzender Dokumente oder Informationen aufgefordert werden. Ihr Antrag wird an der US-Botschaft solange nicht weiterbearbeitet, bis diese Dokumente eingereicht werden.

Sämtliche in einem Schreiben 221(g) angeforderten Informationen müssen bei einem Schalter der Schweizerischen Post innerhalb eines Jahres nach dem Datum des Erhalts des Schreibens 221(g) abgeholt eingereicht werden. Sollten die entsprechenden Informationen nicht innerhalb eines Jahres eingereicht werden, wird der Visumsantrag annulliert. Sie müssen einen neuen Visumsantrag stellen und sämtliche damit verbundenen Gebühren erneut bezahlen, um Ihr Antragsverfahren fortsetzen zu können.

Vorgehensweise zum Einreichen von 221(g)-Dokumenten

Elektronische Kopien per E-Mail

Wenn Sie zum Senden einer elektronischen Kopie eines Dokuments aufgefordert werden, schicken Sie diese im PDF-Format an die US-Botschaft, von der das Schreiben 221(g) ausgestellt wurde. Die Anlagen dürfen nicht mehr als 3 MB gross sein. Bitte senden Sie die angeforderten Dokumente per E-Mail an: bern_files@ustraveldocs.com

Originaldokumente auf dem Postweg

Wenn Sie zum Senden von Originaldokumenten auf dem Postweg aufgefordert wurden, gehen Sie bitte folgendermassen vor.

Schritt 1

Sie erhalten 2 bis 3 Geschäftstage nach Ihrem Interview ein vorausbezahltes Versandetikett. Besorgen Sie die im Schreiben 221(g) angeforderten Dokumente.

Schritt 2

Geben Sie Ihr Paket mit dem Schreiben 221(g)/"Grünes Blatt" der US-Botschaft sowie allen laut Schreiben 221(g) erforderlichen Dokumenten bei einem Postamt der Schweizerischen Post ab.

Schritt 3

Die Schweizerische Post übermittelt Ihre Dokumente an die US-Botschaft.

Schritt 4

Die Schweizerische Post sendet Ihre Dokumente und Ihren Reisepass an die von Ihnen angegebene Zustelladresse zurück. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird der Reisepass auch bereits Ihr Visum enthalten. Es kann auch vorkommen, dass Sie ein neues Schreiben 221(g) erhalten.