Antrag abgelehnt unter INA 221(g)

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Überblick

Eine Ablehnung gemäß Abschnitt 221(g) bedeutet, dass wesentliche Informationen in einem Antrag fehlen oder dass ein Antrag eine zusätzliche administrative Bearbeitung erfordert. Der Konsularbeamte, der Sie interviewt, teilt Ihnen am Ende Ihres Interviews mit, ob Ihr Fall unter 221 (g) abgelehnt wurde. Der Konsularbeamte teilt Ihnen entweder mit, dass der Fall einer administrativen Bearbeitung unterzogen werden muss, oder fordert Sie auf, zusätzliche Informationen einzureichen.

Wenn weitere Informationen erforderlich sind, werden Sie von dem Beamten darüber informiert, wie diese Informationen einzureichen sind. Wenn Ihr Visumantrag gemäß Abschnitt 221 (g) abgelehnt wird, erhalten Sie ein schriftliches Schreiben, in dem Sie über die Ablehnung des Visums informiert werden. Ab diesem Datum haben Sie 12 Monate Zeit, um die angeforderten Dokumente einzureichen, ohne erneut einen Antrag zu stellen und ohne eine neue Visum-Antragsgebühr zu bezahlen. Wenn Sie die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb eines Jahres einreichen, kann Ihr Antrag gemäß § 203 (g) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes gekündigt werden.

Wenn die US-Botschaft von Ihnen zusätzliche Informationen bzw. Dokumente anfordert, müssen Sie diese Dokumente gemäß der Anweisungen auf der Ablehnung 221(g), die Sie von der Botschaft erhalten haben, nachreichen.

Elektronische Kopien per E-Mail

Wenn Sie zum Senden einer elektronischen Kopie eines Dokuments aufgefordert werden, schicken Sie diese im PDF-Format an jene US-Botschaft bzw. jenes US-Konsulat, von dem das Schreiben 221(g) ausgestellt wurde. Die Anlagen dürfen nicht größer als 3 MB sein.

Administrative Bearbeitung

Einige abgelehnte Visumanträge können gemäß Abschnitt 221 (g) abgelehnt werden, da eine weitere administrative Bearbeitung erforderlich ist. Der Konsularbeamte, der Sie interviewt, teilt Ihnen am Ende Ihres Interviews mit, ob Ihr Fall aufgrund der erforderlichen administrativen Bearbeitung unter 221 (g) abgelehnt wurde. Die Dauer der administrativen Bearbeitung hängt von den jeweiligen Umständen ab. Außer in Notfällen (z. B. bei schwerwiegenden Krankheiten, Verletzungen oder Todesfällen in Ihrer unmittelbaren Familienkreis) sollten Antragsteller mindestens 180 Tage ab dem Datum des Interviews oder der Einreichung zusätzlicher Unterlagen warten, bevor sie sich über den Status des Visumsantrags erkundigen, was auch immer später ist.

Antragsteller, deren Fälle für die administrative Bearbeitung abgelehnt wurden, können sich an die Botschaft / das Konsulat wenden, um den Status ihrer Fälle zu überprüfen, indem sie auf den Link unten klicken, der der Botschaft / dem Konsulat entspricht, in der sie befragt wurden:

Wenn Sie ein Einwanderungsvisum beantragen, können Sie hier den Status prüfen, bei dem Sie Ihren Interviewort und die „Case Number“ eingeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Fall solange als abgelehnt angezeigt wird, bis der Konsularbeamte zu dem Schluss kommt, dass Sie sich für das Visum qualifiziert haben.